Unsere Bürgerinitiative „Solingen gehört uns!“ fordert unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetze NRW (IFG NRW) die Offenlegung des Vertrags zwischen der Stadt Solingen, der Beteiligungsgesellschaft und der MVV Energie AG.
Das Schreiben ist heute an Oberbürgermeister Norbert Feith raus gegangen.
Rechtlich gesehen gibt es keinen Grund, den Vertrag geheim zu halten.
(1) Jede natürliche Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen.
(2) Soweit besondere Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen, die Auskunftserteilung oder die Gewährung von Akteneinsicht bestehen, gehen sie den Vorschriften dieses Gesetzes vor. Im Rahmen dieses Gesetzes entfällt die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit.
Der Rechtsdurchsetzung steht laut Gesetz nichts im Wege. Dem Schutz öffentlicher Belange wird durch die Offenlegung, nicht durch Geheimhaltung Rechnung getragen.
Der Inhalt des Vertrags soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden.
Links zum Artikel:
- Anschreiben OB: 2012-03-23_anschreiben_ob_wg.pdf (15kb)
- Presseerkärung Stadtwerke: 2012-03-13_presseerklaerung-stadtwerke.pdf (10kb)
- Presseerkärung SWS Vertragsaufdeckung: 2012-03-28_presse-zu-sws_vertragsaufdeckung.pdf (12kb)