Für das Schwimmbad Vogelsang wird ein Neubau erstellt. Am 08.09.2016 genehmigte die Bezirksregierung Düsseldorf dafür die Sonderkreditaufnahme von 9 Mio. €. Damit kommt es beim Hallenbad-Neubau nicht zu dem befürchteten Privatisierungs-Projekt.
Es bleibt jedoch offen, ob der Neubau am Standort Vogelsang errichtet wird, wo er als behindertenfreundliches Bad hervorragend mit den hier häufig verkehrenden Bussen erreichbar ist.
Inzwischen mehren sich Gerüchte, die besagen, dass der Hallenbadneubau auf einer Wiese hinter dem Müllheizkraftwerk (MHKW) an der Sandstraße errichtet werden soll. Soll hier das attraktive Grundstück am Vogelsang versilbert und das Bad an einem unattraktiven, schlecht mit dem Bus erreichbaren Standort errichtet werden?
Zur Standortfrage eines Neubaus schreibt die Bürgerinitiative „Solingen gehört uns!“ in einer Presseerklärung:
„Die Planung sollte aber unbedingt berücksichtigten, dass Wald schon jetzt als abgehängter Stadtteil gilt. Soll jetzt auch noch das Schwimmbad aus Wald verschwinden? Jetzt muss sich zeigen, ob in der Frage zur Zukunft des einzig verbliebenen öffentlichen Schwimmbads die verantwortlichen Kommunalpolitiker zu ihrem Wort stehen. (…) Es darf nicht sein, dass Entscheidungen gegen den derzeitig attraktiven Standort in Hinterzimmern getroffen werden. Das Bad sollte am Standort bleiben. Hier gibt es eine sehr gute Anbindung an die Busse und optimal kurze Wege von den Haltestellen zum Bad. (…) Die Bürgerinitiative „Solingen gehört uns!“ appelliert an Oberbürgermeister Tim Kurzbach und die Solinger Ratsfraktionen, den Standort des Schwimmbads am Vogelsang und die städtische Eigentümerschaft des Schwimmbads nicht in Frage zu stellen.“
Für den Erhalt des Schwimmbads am Vogelsang haben sich in den letzten Jahren besonders der Reha- und Behindertensport Solingen 1953 e.V. sowie Arnold Falkowski eingesetzt, u.a. mit Petitionen, Kundgebungen und im Juni 2010 mit einer Demonstration von mehreren Hundert Menschen. Dabei forderten sie für die in Solingen lebenden über 20.000 registrierten Behinderten eine völlig barrierefreie und möglichst behindertengerechte Ausstattung sowie eine Einbeziehung behinderter Menschen in die Bewirtschaftung des Bades. Die UN Behindertenrechtskonvention verpflichtet ihre Unterzeichnerstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den Zugang zur physischen Umwelt zu gewährleisten.
Grundlage für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist damit eine möglichst umfassend barrierefrei gestaltete Umwelt. Die Anbindung des Hallenbads Vogelsang an den öffentlichen Nahverkehr ermöglicht die Teilnahme Behinderter am Schwimmen in optimaler Weise.
Autor: Dietmar Gaida