Nach jahrzehntelanger Unterfinanzierung gibt es im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW die meisten überschuldeten Kommunen. Die betroffenen Kommunen rufen schon lange verzweifelt um Hilfe. Doch bis heute hat sich nichts an der Situation geändert. Im Wahlkampf, beim „Milliardenpaket“ und wahrscheinlich auch im Koalitionsvertrag wurde das Thema kaum berücksichtigt. Auch unsere Petition „Kommunen in Not!“ mit knapp 2.000 Unterstützer*innen wurde eher freundlich übersehen. Es passiert weiter nichts???
Mit dem städtischen Haushalt für 2025/2026 lassen sich in Solingen kaum die wichtigsten Projekte ausreichend finanzieren. Und das bei steigender Schuldenlast insgesamt, und immer noch ohne Entlastungszusagen für die Altschulden, weder vom Land, noch vom Bund. So steht auch kaum Geld für die wichtigen Zukunftsausgaben zur Verfügung, wie den Klimaschutz, die Klimaanpassung, Mobilitätswende, Digitalisierung. Betroffen davon sind ebenso viele Bereiche im Sozialen, der Integration, der Bildung, der Kultur, der Sportvereine, der Freizeiteinrichtungen, des öffentlichen Nahverkehrs und vieles mehr.
Wir brauchen eine nachhaltige Neuausrichtung der Kommunalfinanzierung: Damit die Kommunen auf Dauer wieder handlungsfähig werden, sich die Lebensqualität für Bürger*innen verbessert und das Vertrauen in die Politik wieder gestärkt wird.
Schon jetzt gefährden die Einschränkungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens den gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit die demokratische Kultur unserer Gemeinden. Sie sind Wasser auf die Mühlen der Feinde der Demokratie.
Unsere Forderungen an Bund und Land bleiben weiterhin:
1. Die 500 Milliarden, die der Bund durch die Veränderung der Schuldenbremse zusätzlich investiert, müssen vor allem den Städten und Gemeinden für ihre kommunalen Aufgaben zugutekommen!
2. Die umgehende Entlastung der Kommunen von den Altschulden – wie schon vor den letzten Landtags- und Bundestagswahlen zugesagt. Dazu gehören auch die Belastungen, die den Kommunen durch die Flüchtlingskrise und Corona-Maßnahmen entstanden sind, und die bisher in einem Nebenhaushalt ausgelagert wurden.
3. Mehr Geld für die Kommunen: Erhöhung des Anteils der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes (Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer) von 23 % auf 28 % (Stand zu Beginn der 80er Jahre).
4. „Wer bestellt, bezahlt“: Nach diesem Grundsatz die Verankerung des Konnexitätsprinzip im Grundgesetz.
5. Eine deutliche Unterstützung der Kommunen bei den wichtigen Zukunftsaufgaben: Klimaschutz und Klimaanpassung, Digitalisierung, Mobilitätswende, Eingliederungshilfen für Behinderte, Bildung (Ausstattung der Schulen, Kitas, verlässlicher Ganztag) und Jugendhilfe durch Bund und Land.
6. Die Förderprogramme von Land, Bund und EU müssen zumindest für Kommunen in der Haushaltssicherung zu 100 % ohne Eigenanteil abrufbar sein: Leichter zugänglich, besser abgestimmt.
7. Eine nachhaltige Neuausrichtung der Kommunalfinanzierung: Damit die Kommunen auf Dauer wieder handlungsfähig werden, sich die Lebensqualität für Bürger*innen verbessert und das Vertrauen in die Politik wieder gestärkt wird.
