Warum erscheint sofort nach Beendigung der Verhandlungen über den Rückkauf der SWS-Anteile und der Bekanntgabe des Rückkaufpreises der Solinger Andreas Heinrichs, der für eine Kölner Investment Bank arbeitet, groß auf der Bildfläche, und kritisiert öffentlichkeitswirksam den Rückkaufpreis, den er als zu hoch einschätzt?
Warum hat er nicht schon früher, während der Verhandlungen im letzten halben Jahr, seinen Rat, sein Wissen und seine Dienste angeboten?
Gibt es eine Verbindung des Bankers zu Sal. Oppenheim, jener inzwischen bankrott gegangenen Bank, die 2001 die finanzielle Abwicklung des SWS-Anteilsverkaufs und die katastrophale Geldanlage in die beiden Fonds zu verantworten und dafür 2,5 Mio. Euro eingestrichen hat? Wenn ja, wirft das neue Fragen auf.
Warum gibt dieser Banker dem Solinger Dr. Jörg Wacker, Mitglied der CDU und Anwalt in der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner, den Auftrag, den Rückkaufvertrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW offenlegen zu lassen? Natürlich, man kennt sich eben und hat warscheinlich auch die gleichen Interessen. Aber welche Interessen sind das?
Parteiübergreifend erhält diese Forderung großen Zuspruch und Unterstützung – alle fordern jetzt Transparenz und die Offenlegung des Rückkaufvertrages.
Aber Niemand kommt auf die Idee, noch einmal die Offenlegung des Vertrages aus dem Jahr 2002 über den Verkauf der Anteile an MVV zu fordern.
Diese Forderung wurde bereits im Frühjahr 2012 von der Bürgerinitiative „Solingen gehört uns!“ gestellt. Die Stadtspitze lehnte derzeit die Offenlegung wegen möglicher erheblicher wirtschaftlichem Schäden für die MVV Energie AG ab. Der Informationswert für die Öffentlichkeit sei nicht so hoch einzuschätzen wie die daraus entstehenden wirtschaftlichen Schäden für die MVV. Dieser Antrag wie auch seine Ablehnung erhielten überhaupt keine Aufmerksamkeit; weder von der Politik noch von der Presse. Aber die Offenlegung gerade dieses Vertrages ist entscheidend für Beurteilung des Rückkaufpreises.
Denn es ist immer noch nicht geklärt, ob der Anteilsverkaufsvertrag von 2002 eine verfassungswidrige Gewinngarantie beinhaltet, die den ganzen Vertrag rechtlich als nichtig einstufen ließe. „Solingen gehört uns!“ hat deshalb die Forderung gestellt, eine entsprechende Klausel im Rückkaufvertrag festzulegen, um eine spätere Rückabwicklung des alten Vertrages zu ermöglichen.
Ebenfalls muss endlich die Sachlage des rechtlich ungültigen Löschwasservertrages aufgedeckt werden, wegen dem die MVV jetzt zusätzliche Geldforderungen stellt.
Außerdem müssen vertraglich vereinbarte Zielsetzungen mit mit deren Umsetzung und dem daraus entstehenden wirtschaftlichen Nutzen oder Schaden aufgerechnet werden.
Trotzdem interessiern sich weder der Banker, der Rechtsanwalt noch der anonyme Solinger Finanzfachmann, der jetzt zusätzlich mit ins Spiel gekommen ist, für diesen Vertrag.
Dabei entspricht es der Logik, dass man den alten Vertrag kennen muss, um den neuen objektiv beurteilen zu können.
Ohne die die Offenlegung beider Verträge und weitere notwendige Informationen dazu sind nur Spekulationen möglich.
Der endgültige Rückkauf muss am 27. September im Rat beschlossen werden, um zum 30. September gültig zu werden. Wird der Rückkauf schon vorher von einer bestimmten Interessengruppe auf geschickte Art und Weise torpediert?
Darüber sollte gründlich nachgedacht werden.