Vorzeitiger Rückkauf der SWS-Anteile nicht um jeden Preis – und nur unter Vorbehalt!

Derzeit laufen Verhandlungen zur Auflösung der bestehenden und angeblich rechtsgültigen Verträge mit der MVV Energie AG.
Die MVV wird natürlich einen überhöhten Preis für den vorzeitigen Rückkauf fordern. Ohne die im Raum stehende Summe zu kennen, gehen wir davon aus, dass sie nicht gerechtfertigt sein kann.

Abgesehen davon, dass die MVV viele ihrer Versprechungen nicht umgesetzt hat, den Unternehmenswert der Stadtwerke eher gesenkt als gesteigert hat und auch weiter auf den unseriösen Löschwasservertrag besteht, gibt es noch einen viel bedeutenderen Aspekt:
ohne das wir Einsicht in die Verträge bekommen haben, können wir auf Grund der Berichterstattung der Solinger Presse (ST vom 05. Juli 2012: „Millionenverluste bei SWS“ und ST vom 06. Juli 2012: „Hängepartie beim Kundencenter“) davon ausgehen, dass in dem Konsortialvertrag zwischen der Stadt Solingen und der MVV eine Gewinngarantie zugunsten der MVV festgelegt wurde. Eine solche Klausel muss unbedingt juristisch auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden – sie könnte als verfassungswidrig eingestuft werden (§139 BGB). Würde diese Vereinbarung als „nichtig“ eingestuft, könnte der gesamte Vertrag als „ungültig“ eingestuft werden.
Link: Berliner Wassertisch.info

In diesem Falle könnte die Stadt Solingen eine Rückabwicklung des Vertrages fordern. Das würde zu einem viel günstigeren Weg der Rekommunalisierung der SWS-Anteile führen: die gesamten Gewinne der MVV müssten gegen den Kaufpreis von 2002 aufgerechnet werden. Damit ließen sich Millionen im zweistelligen Bereich einsparen.

Sollte in Berlin, wo nach einem Bürgerentscheid mit 660.000 Unterschriften die Verträge mit den privaten Investoren offengelegt wurden, das Verfassungsgericht die Wasserverträge der BWB (Berliner Wasserbetriebe) mit Veolia und RWE für nichtig erklären, hatte das deutschlandweit Auswirkungen auf Teilprivatisierungsverträge.

Auch aus diesem Grund ziehen sich die Konzerne bundesweit immer häufiger aus den kommunalen Stadtwerken zurück, wobei sie aber versuchen, den Rückkaufpreis so hoch wie möglich anzusetzen.

Aus diesem Grund fordern wir die Verhandlungsgruppe der Stadt Solingen auf, keinem Rückkaufvertrag zuzustimmen, der nicht für den Fall der Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit des Konsortialvertrages von 2001 eine Vorbehaltsklausel vorsieht.

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